Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Stand 31.07.2024
Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs; insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.
(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Fax, Email). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
(4) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(5) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Anmeldung zu einer Prüfung.
6) Bei Teilnehmenden unter 18 Jahren wird aus Gründen der Fürsorgepflicht den Lehrenden neben dem Namen auch die Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten übermittelt, damit bei Bedarf diese kurzfristig kontaktiert werden können.
Anmeldung und Bezahlung der Kursgebühren
Anmeldungen sind abweichend von der allgemeinen Regelung oben auch mündlich oder fernmündlich möglich. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung kommt ein Vertrag zwischen Hörer/innen und vhs zustande. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Teilnehmervertrags. Anspruch auf Teilnahme am Unterricht besteht nur mit ordnungsgemäßer Anmeldung.
Die Kursgebühren werden bei Kursen mit 5 und mehr Terminen nach 14 Tagen und bei allen übrigen Kursen nach Kursbeginn abgebucht (SEPA-Lastschrift).
Kursabsage, Rücktritt und Kündigung
Sofern ein Kurs die erforderliche Mindestteilnehmerzahl (in der Regel 10) nicht erreicht, wird er vom Programm abgesetzt. In diesem Falle werden bereits im Voraus entrichteten Gebühren zurückerstattet.
Bei einem Rücktritt wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € fällig. Eine Abmeldung beim Kursleiter oder der Kursleiterin ist nicht möglich; das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.
• Bei Kursen mit weniger als 5 Unterrichtstagen, bei Wochenendseminaren, Ferienkursen, Intensivkursen, Kompaktkursen und Tagesfahrten muss der Rücktritt gegenüber der vhs-Geschäftsstelle spätestens 8 Tage vor Beginn erklärt werden, danach ist ein Rücktritt ausgeschlossen und die volle Gebühr ist zu bezahlen.
• Bei Kursen mit 5 und mehr Terminen muss ein Rücktritt vor dem 2. Kurstermin schriftlich erklärt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Ab dem 2. Kurstermin ist ein Rücktritt ausgeschlossen und die volle Gebühr ist zu bezahlen.
Die vhs kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.
Der/die Teilnehmer/in kann den Vertrag kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen unzumutbar ist.
Sowohl bei Kündigung durch die vhs als auch bei Kündigung durch den/die Teilnehmer/in gemäß der der vorgenannten Bedingungen wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den/die Vertragspartner/in unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den/die Teilnehmer/in ohne Wert ist.
Organisatorische Änderungen
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozenten/in durchgeführt wird, auch wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer/s Dozenten/in angekündigt wurde.
Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern oder eine Veranstaltung absagen.
Muss eine Veranstaltung aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (z.B. wegen Erkrankung des/der Dozenten/in), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Bescheinigungen
Bescheinigungen über die Teilnahme an einem Kurs werden auf Wunsch gegen eine Kostenpauschale ausgestellt.
Haftungsfragen
Schadensersatzansprüche der Vertragspartner/innen oder Teilnehmer/innen gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Unfälle während der Veranstaltungen und auf dem Weg zu und von den Unterrichtsräumen sowie für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen einschließlich Garderobe übernimmt die vhs keine Haftung. Bei Kursen zur Gesundheitsvorsorge sollten sich die Teilnehmenden bei gesundheitlichen Beschwerden vor der Anmeldung bei ihrem Arzt vergewissern, ob der Besuch des Kurses sinnvoll ist.
Für Druckfehler bei der Programmausschreibung kann keine Haftung übernommen werden.
Aufsichtspflicht bei Kursen/Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen
Die VHS übt eine Dienstaufsicht für Kinder/Jugendliche, wie sie z. B. bei Kindergärten und Schulen Pflicht ist, nicht aus. Die Aufsicht als reine Organisationsaufsicht findet während der Kurszeiten und für die Gänge zur Toilette statt. Die Erziehungsberechtigten sind für Bringen und Holen selbst zuständig. Für alle Teilnehmer/-innen unter 18 Jahren gilt, dass sie den Anweisungen der Kursleitung nachkommen und sich nicht ohne Abmeldung bei der Kursleitung vom Veranstaltungsort entfernen. Bitte beachten Sie, dass im Interesse der gesamten Gruppe einzelne Kinder nicht in besonderer Weise betreut werden können.
Ermäßigungsregelung
Bei Nachweis folgender Umstände, können Ermäßigungen beantragt werden, sofern dies nicht ausgeschlossen ist (siehe jeweilige Kursgebühr):
Mitgliedschaft im Trägerverein Volkshochschule und Musikschule Rottenburg a.N. e.V.: 10%
Schüler, Studenten, FSJ, „BuFDi“: 10 %
Teilnahme von Geschwisterkindern in speziellen Kinderkursen: 10 %
Kreis-Bonus-Card-Inhaber/innen: 50%
Schlussbestimmungen
Mit Bekanntgabe dieser AGB in der vorliegenden Fassung vom 24.6.2018 verlieren alle vorhergehenden Ausfertigungen ihre Gültigkeit. Sind diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt wurde. Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.