50% Zuschuss auf die Kursgebühr für Menschen mit geringem Einkommen

Nur die Hälfte bezahlen für vhs-Kurse mit der KreisBonusCard

Auf alle Kurse der vhs, die ermäßigt werden können, erhalten Sie bei Vorlage der KreisBonusCard und der KreisBonusCard-Extra einen Nachlass von 50% der Unterrichtsgebühren, weil der Landkreis die verbleibenden Kosten von 50% Ihrer Kursteilnahme übernimmt.. (Dies gilt nicht für Zusatzkosten wie Materialgeld u.ä. Diese müssen komplett entrichtet werden.)

Erhalten können die KreisBonusCard Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Tübingen, die Leistungen des Jobcenters, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen. Dies gilt auch für Asylbewerber, die Sozialleistungen erhalten. 

Diese Karte können auch Familien mit geringem Einkommen erhalten. wenn das Einkommen max. 20 % über der Einkommensgrenze für Sozialleistungen liegt.

Die KreisBonusCard und KreisBonusCard-Extra gibt es für Erwachsene, Kinder und Jugendliche. Die Karten sind jeweils ein Jahr gültig.

Weitere Infos gibt es beim Bürgerbüro für Soziales der Stadt Rottenburg am Neckar, bei der Abteilung Soziales des Landratsamtes Tübingen, beim Jobcenter Tübingen siehe auch hier.